Ordensgemeinschaften in Deutschland

Unsere Verantwortung für die Bekämpfung von Fluchtursachen und eine nachhaltige Entwicklung

Mit sieben Zwischenrufen schaltet sich "Justitia et Pax" in die Debatte vor der Bundestagswahl ein. Heute: Johannes Wallacher, Hochschule für Philosophie der Jesuiten

Mit sieben Zwischenrufen schaltet sich "Justitia et Pax" in die Debatte vor der Bundestagswahl ein. Die Deutsche Kommission "Justitia et Pax" ist eine Art "Runder Tisch" der katholischen Einrichtungen und Organisationen, die im Bereich der internationalen Verantwortung der Kirche in Deutschland tätig sind. DOK-Generalsekretärin Sr. Agnesita Dobler OSF ist Mitglied der Kommission. Orden.de veröffentlicht die Beiträge im Vorfeld der Wahl.

Im vierten der "Zwischenrufe" kommt der Präsident der Hochschule für Philosophie der Jesuiten in München zu Wort. Prof. Dr. Dr. Johannes Wallacher ist Professor für Sozialwissenschaften und Wirtschaftsethik an dieser Hochschule. Er ist zudem Moderator des Sachbereichs Entwicklung der Deutschen Kommission Justitia et Pax und Vorsitzender der Sachverständigengruppe "Weltwirtschaft und Sozialethik" der Deutschen Bischofskonferenz.

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Mehr als 65 Millionen Menschen weltweit - so viele wie noch nie - sind derzeit auf der Flucht. Sie sehen in ihrer Heimat keine Zukunftsperspektiven oder müssen ihr Leben retten, weil sie politisch, ethnisch oder religiös verfolgt werden bzw. vor Krieg und Terror fliehen. Durch den Klimawandel könnte diese Zahl zukünftig noch erheblich weiter steigen. Auch wenn die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge in anderen Landesteilen oder angrenzenden Regionen Schutz sucht, müssen wir diese Wanderungsbewegungen in den Kontext einer weit fortgeschrittenen Globalisierung stellen. In den allerwenigsten Fällen gibt es die eine eindeutige Ursache. Fast immer ist es ein komplexes Bündel verschiedener, sich wechselseitig bedingender und verstärkender Probleme. Erst seitdem vermehrt Menschen bei uns Zuflucht suchen, wächst das Bewusstsein dafür, dass wir aufgrund einer weitgehend ungeordneten Globalisierung zu einer weltweiten Schicksalsgemeinschaft geworden sind.

Wenn Regierungen in anderen Weltregionen nicht in der Lage oder willens sind, Sicherheit und Recht zu gewährleisten, ihre Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung zu schützen, soziale Dienste wie ein funktionierendes Bildungssystem und eine angemessene medizinische Versorgung bereitzustellen oder entwicklungsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, verfestigt dies Hunger und Armut und leistet Willkür, Korruption und organisierter Kriminalität Vorschub. Der Zerfall von Staatlichkeit und damit verbundene politische oder soziale Konflikte lösen nicht mehr nur vor Ort gewaltsame Auseinandersetzungen aus. In einer global vernetzten Welt wirken diese unweigerlich auch auf uns in Europa und andere Teile der Welt zurück; sei es durch Flucht und Migration, oder durch fundamentalistische und terroristische Gruppen.

Eine effektive Bekämpfung der Fluchtursachen liegt daher schon im wohlverstandenen europäischen Eigeninteresse. Sie ist aber auch ethisch geboten. Die Europäische Union bekennt sich im Lissabon-Vertrag von 2007 zur Achtung der "unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte". Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir nicht nur die bei uns Schutz suchenden Personen menschenwürdig behandeln, sondern auch unserer Verantwortung für eine faire Gestaltung der Globalisierung gerecht werden.

Die Grundlagen für Frieden und Versöhnung, für funktionierende Strukturen partizipativer Regierung, fairer Justiz und effizienter Verwaltung, für Infrastruktur, soziale Einrichtungen und entwicklungsförderliche Rahmenbedingungen müssen zwar in und im Wesentlichen von den betroffenen Gesellschaften selbst geschaffen werden. Das gilt auch für die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten Klimabedingungen. Die Industrie- und zunehmend auch viele Schwellenländer tragen jedoch eine wesentliche Mitverantwortung. Denn die konkreten Bedingungen für politische Stabilität, soziale und wirtschaftliche Entwicklung sind heute nirgends mehr unabhängig von externen Einflüssen.

Solange es etwa den Industrieländen nicht gelingt, die Transparenz von Zahlungsströmen beim Abbau von Rohstoffen zu erhöhen oder Steueroasen und Steuerflucht in ihren Bereichen wirksam zu bekämpfen, werden die betroffenen Gesellschaften die strukturellen Ursachen für Korruption und zerfallende Staatlichkeit schwerlich überwinden können. Die ärmeren Länder werden auch kaum ihre wirtschaftliche Wertschöpfung steigern und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Jugend schaffen können, wenn die Außenwirtschafts- und Handelspolitik der wohlhabenderen Länder ihnen dafür (wie zum Beispiel durch die EU-Agrar- und Fischereipolitik) wenig Spielraum lassen. Die EU und andere Industriestaaten stehen auch in der Verantwortung, ärmere Menschen und Länder dabei zu unterstützen, sich an die Klimaänderungen anpassen zu können, die schon jetzt unvermeidbar sind. Denn sie haben historisch ungleich mehr Treibhausgase emittiert und auch deshalb heute finanziell wie technisch mehr Handlungsspielräume. Schließlich dürfen sie durch ihre Sicherheits- und Rüstungsexportpolitik Konflikte nicht verschärfen, sondern sollten durch Versöhnungsarbeit und Krisenprävention helfen, Konflikte abzubauen oder zumindest einzudämmen.

Mit der "2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung" und ihren 17 Globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) bekennt sich die internationale Staatengemeinschaft seit 2015 dazu, dass Armut, wirtschaftliche und ökologische Verwundbarkeit eng miteinander verknüpft sind. Damit nehmen sich die Staaten auch gemeinsam in die Pflicht, die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Sie wollen weltweit allen Menschen, zukünftige Generationen eingeschlossen, grundlegende Chancen auf ein gelingendes Leben eröffnen - frei von Armut in jeder Form, frei von Hunger, Angst, Gewalt und allen Formen der Verletzung der Menschenrechte.

Neu an dieser Agenda ist, dass die nachhaltigen Entwicklungsziele sich nicht nur an ärmere Länder, sondern an alle Staaten richten. Damit erkennen die UN-Mitgliedsstaaten an, dass es nicht nur verbreitete Formen der Unterentwicklung, sondern auch der Fehlentwicklung gibt, die durch geeignete Reformen zu korrigieren sind. Mit der Agenda wollen sie in gemeinsamer Verantwortung und durch verstärkte Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür schaffen, diese Ziele bis 2030 zu erreichen. Durch nationale Aktionspläne sollen die Staaten die einzelnen Ziele jeweils konkretisieren und dafür notwendige Reformen und politische Maßnahmen in die Wege leiten.

Die deutsche Bundesregierung hat dazu am 11. Januar 2017 die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Agenda 2030 und den SDGs fortgeschrieben. Unter der Federführung des Bundeskanzleramtes soll ein Staatssekretärsausschuss, in dem alle Ressorts vertreten sind, als zentrales Steuerungsorgan die Umsetzung der Ziele gewährleisten.

Damit wird hoffentlich eine kohärentere Politik für eine nachhaltige Entwicklung möglich.
Unerlässlich dafür wird es sein, ein weit verbreitetes Missverständnis auszuräumen. Denn nachhaltige Entwicklung lässt sich nicht in drei Teilziele - sozial, ökonomisch, ökologisch - aufteilen. Wenn die Agenda 2030 davon spricht, "niemanden zurückzulassen", macht sie deutlich, dass nachhaltige Entwicklung dauerhaft auf ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen zielt. Dies lässt sich nur erreichen, wenn es gelingt, für alle Menschen die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür so zu schaffen, dass die ökologischen Grenzen des Planeten nicht gesprengt werden. Alle notwendigen Schritte der Transformation hin zu einer nachhaltigen Entwicklung wird man an diesem Anspruch messen müssen.

München/Bonn, 06. Juni 2017

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Beispiele für Ordensengagement in der Flüchtlingshilfe hat orden.de in einem Dossier zusammengestellt.