Ordensgemeinschaften in Deutschland

"Cor orans": Anwendungsbestimmungen zu "Vultum dei quaerere" veröffentlicht

Heute hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz die Instruktion „Cor orans“ zur Anwendung der Apostolischen Konstitution „Vultum Dei quaerere“ über das weibliche kontemplative Leben in deutscher Sprache veröffentlicht.

Heute hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz die Instruktion „Cor orans“ zur Anwendung der Apostolischen Konstitution „Vultum Dei quaerere“ über das weibliche kontemplative Leben in deutscher Sprache veröffentlicht. Sie kann ab sofort hier auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz als Broschüre (Verlautbarung des Apostolischen Stuhls Nr. 214) bestellt oder heruntergeladen werden.

Die Instruktion enthält Anwendungsbestimmungen zum Lehrschreiben „Vultum Dei quaerere“ von Papst Franziskus, das dieser 2016 kontemplativ lebenden Ordensfrauen gewidmet hatte. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu dieser Gruppe von Frauenklöstern erschienen. Beide Schreiben – so die jetzige Instruktion – bleiben in Kraft. Das neue Dokument nennt in 289 Artikeln unter anderem Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern sowie für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum. Geklärt werden ferner aufsichts- und weisungsrechtliche Fragen, die Organisation von Zusammenschlüssen und die Aus- und Weiterbildung, aber auch die Nutzung von Medien und Rahmenbedingungen des Klausurlebens.

mit Material von dbk.de